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   BVerwG, 05.01.1990 - 9 B 365.89   

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BVerwG, 05.01.1990 - 9 B 365.89 (https://dejure.org/1990,10190)
BVerwG, Entscheidung vom 05.01.1990 - 9 B 365.89 (https://dejure.org/1990,10190)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Januar 1990 - 9 B 365.89 (https://dejure.org/1990,10190)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Sicherheit vor religiöser Verfolgung - Eingriffe in den eindeutig privaten Lebensbereich sowie Eingriffe in religiöse Betätigungen - Sicherheit eines Asylsuchenden im Heimatstaat vor Verfolgungsmaßnahmen - Behördliche Duldung von Störungen religiöser ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines

    Auszug aus BVerwG, 05.01.1990 - 9 B 365.89
    Anders als die Beschwerde ferner geltend macht, weicht das Berufungsurteil auch nicht dadurch vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - (BVerwGE 65, 250) ab, daß der Verwaltungsgerichtshof, wie die Beschwerde vorträgt, seine Schlußfolgerungen zur Schutzwilligkeit des Staates auf das Verhalten und auf Äußerungen nicht mehr amtierender Regierungsmitglieder gestützt hat.

    Nach dem von der Beschwerde zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 308.81 - (insoweit in BVerwGE 65, 250 nicht abgedruckt) darf sich die Prüfung der politischen Lage im Heimatstaat und damit auch der Schutzbereitschaft des Heimatstaates nicht darauf beschränken, wie in einer Momentaufnahme allein auf das abzustellen, was gegenwärtig geschieht oder als unmittelbar bevorstehend erkennbar ist, sondern muß sich auch darauf erstrecken, ob jemand in absehbarer Zeit mit gegen ihn gerichteten Maßnahmen ernsthaft rechnen muß.

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 05.01.1990 - 9 B 365.89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts sind Eingriffe in die Freiheit der religiösen Überzeugung und Betätigung dann eine zur Asylrelevanz führende Beschränkung der Menschenwürde des Gläubigen, wenn die Maßnahmen darauf gerichtet sind, diesem seine religiöse Identität zu nehmen (BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - BVerfGE 76, 143 ; Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - <BVerwGE 80, 321 [BVerwG 25.10.1988 - 9 C 37/88]>).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

    Auszug aus BVerwG, 05.01.1990 - 9 B 365.89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts sind Eingriffe in die Freiheit der religiösen Überzeugung und Betätigung dann eine zur Asylrelevanz führende Beschränkung der Menschenwürde des Gläubigen, wenn die Maßnahmen darauf gerichtet sind, diesem seine religiöse Identität zu nehmen (BVerfG, Beschluß vom 1. Juli 1987 - BVerfGE 76, 143 ; Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - <BVerwGE 80, 321 [BVerwG 25.10.1988 - 9 C 37/88]>).
  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BVerwG, 05.01.1990 - 9 B 365.89
    Lassen sich ernsthafte Bedenken nicht ausräumen, so wirken sie sich nach diesem Maßstab zugunsten des Asylbewerbers aus und führen zu seiner Anerkennung (Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - ; vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - <BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]>).
  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 33.87

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Zahl der Eingriffshandlungen - Individuelle

    Auszug aus BVerwG, 05.01.1990 - 9 B 365.89
    Der Senat kann unentschieden lassen, ob die weitere Rüge, das Berufungsgericht erachte abweichend vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 33.87 - (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 105) das Merkmal "Verfolgungsdichte" der Gruppenverfolgung bereits dann als erfüllt, wenn eine Vielzahl von Einzelübergriffen auf Gruppenmitglieder festgestellt ist, während nach dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eine derartige Vielzahl von Übergriffen erforderlich sei, daß es sich - gerade nicht - um eine Vielzahl einzelner Übergriffe, sondern um Verfolgungsmaßnahmen handelt, die auf die Gruppe insgesamt abzielen und sich so ausweiten oder absehbar ausweiten werden, daß für das einzelne Gruppenmitglied jederzeit und ohne weiteres die aktuelle Gefahr einer eigenen Betroffenheit entsteht.
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 05.01.1990 - 9 B 365.89
    Wenn ein Urteil aber nebeneinander auf mehrere, je selbständig tragende Begründungen gestützt ist, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - ).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 05.01.1990 - 9 B 365.89
    Lassen sich ernsthafte Bedenken nicht ausräumen, so wirken sie sich nach diesem Maßstab zugunsten des Asylbewerbers aus und führen zu seiner Anerkennung (Urteile vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - ; vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 599.81 - <BVerwGE 67, 314 [BVerwG 02.08.1983 - 9 C 599/81]>).
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